Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Stand: 31. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für die im Servicevertrag vereinbarten Leistungen von
VOffices - Telerion GmbH
Q7, 24
68161 Mannheim
HRB 726791 | Ust-IdNr: DE220591295
nachfolgend VOffices.
Vertragspartner ist ausschließlich der im Servicevertrag bezeichnete Kunde. Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
2. Vertragsschluss, Identifizierung und Mitwirkung
Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich verbindlich. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung oder ausdrückliche Annahme in Textform zustande. VOffices kann die Aktivierung von einer erfolgreichen Identitäts- und Berechtigungsprüfung, erforderlichen Dokumenten, Rufnummernprüfung und erster Zahlung abhängig machen.
Der Kunde hält Registerdaten, wirtschaftlich Berechtigte, Kontaktdaten, zustellfähige externe Anschrift und bevollmächtigte Personen aktuell und teilt wesentliche Änderungen unverzüglich mit. Bei begründeten Zweifeln dürfen angemessene Nachweise angefordert werden.
3. Leistungsumfang und Grenzen
VOffices erbringt nur die im Servicevertrag und den Anlagen ausdrücklich vereinbarten Dienstleistungen. Standort, Servicezeiten, Postbearbeitung, Rufnummern, IVR, Anrufannahme, KI-Funktionen und optionale Raumnutzung richten sich nach dem gewählten Tarif.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu beauftragen und können kostenpflichtig sein. Eine ständige Erreichbarkeit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Geschäftsadresse und zulässige Nutzung
Die Nutzung der VOffices-Adresse ist auf den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Firma beschränkt. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung durch weitere Rechtsträger bedarf vorheriger Zustimmung in Textform. Ein Miet-, Besitz- oder ausschließliches Nutzungsrecht an Räumen entsteht durch den virtuellen Bürovertrag nicht.
Die Eignung der Adresse als satzungsmäßiger Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Betriebsstätte, steuerlicher Sitz oder für behördliche Registrierungen hängt vom Einzelfall und den rechtlichen Voraussetzungen ab; ohne ausdrückliche individuelle Zusage wird dies nicht garantiert. Der Kunde ist für korrekte Register-, Gewerbe-, Impressums- und Steuerangaben verantwortlich. VOffices kann rechtswidrige, irreführende oder nicht vereinbarte Adressverwendungen untersagen.
5. Postannahme und -bearbeitung
Postleistungen bestehen nur im gebuchten Umfang. Der Kunde bevollmächtigt VOffices im hierfür erforderlichen Umfang zur Entgegennahme adressierter Sendungen; eine Postöffnung und Digitalisierung erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter ausdrücklicher Weisung und datenschutzkonformer Vereinbarung.
Nicht vereinbart sind insbesondere die Annahme von Nachnahmesendungen, Gefahrgut, verderblichen Gütern, übergroßen Paketen oder Sendungen mit besonderen Identitäts- bzw. Zustellanforderungen. Behördliche oder gerichtliche Zustellungen werden nur bearbeitet, soweit rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart. Postweiterleitung erfolgt an die vom Kunden bestätigte Adresse gegen vereinbarte Versand- und Bearbeitungskosten.
Der Kunde sorgt für zeitnahe Abholung bzw. Weisungen. Für zurückgehaltene, unzustellbare oder nach Vertragsende eingehende Post gelten die gesonderten Regelungen in Ziffer 13.
6. Telefonie, Rufnummern und IVR
Rufnummern werden nur im Rahmen der regulatorischen und technischen Verfügbarkeit bereitgestellt; ein Anspruch auf eine bestimmte Nummer besteht nur nach schriftlicher Bestätigung. Erforderliche Nachweise zur Ortsnetzzuordnung und Identität sind vorzulegen.
Rufnummern dürfen nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder zur Belästigung verwendet werden. Weiterleitungsziele, Ansagen und Routingvorgaben liefert der Kunde rechtzeitig und rechtmäßig. Verbindungs-, Weiterleitungs-, Sonderrufnummern- und Auslandsentgelte können gesondert anfallen, soweit vorab vereinbart.
Rufnummernportierung bei Vertragsende erfolgt im gesetzlich vorgesehenen Rahmen und nach den jeweils geltenden Verfahren.
7. Menschliche und KI-gestützte Anrufannahme
Bei persönlicher Anrufannahme und KI-Diensten legt der Kunde zulässige Gesprächsleitfäden, Eskalationsregeln, Informationen und Ansprechpartner fest. KI-Antworten können Fehler enthalten; VOffices schuldet keine fachliche Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung und keine rechtsgeschäftliche Vertretung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Die Parteien legen vor Produktivbetrieb fest, welche Informationen erhoben, gespeichert, transkribiert oder an Dritte übermittelt werden; erforderliche Hinweise an Anrufer sowie datenschutzrechtliche Rollen und Verträge werden gesondert geregelt. Gesprächsaufzeichnungen erfolgen nur bei rechtlicher Zulässigkeit und gesonderter Freigabe.
8. Besprechungsräume und Arbeitsplätze
Raumnutzung ist nur bei bestätigter Reservierung, während der vereinbarten Zeiten und gemäß den vor Ort ausgehändigten Hausregeln zulässig. Eine dauerhafte oder ausschließliche Überlassung ist nicht Gegenstand des virtuellen Bürovertrags.
Der Kunde haftet nach gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder seinen Besuchern schuldhaft verursachte Schäden. Preise, Stornierungsbedingungen und etwaige Kautionen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
9. Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus, variable Leistungen nach Leistungserbringung oder gemäß Vereinbarung abgerechnet. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Zahlungen sind innerhalb der im Servicevertrag oder auf der Rechnung vereinbarten Frist fällig.
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung kann VOffices bei erheblichem Zahlungsverzug nicht zwingend erforderliche Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
10. Preisänderungen
Während einer vereinbarten festen Erstlaufzeit bleiben die Grundentgelte unverändert, soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde. Für Folgelaufzeiten kann VOffices geänderte Preise mindestens sechs Wochen vor Beginn in Textform ankündigen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
Preisänderungen für zusätzliche oder verbrauchsabhängige Leistungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung bzw. einer vertraglich vorgesehenen transparenten Anpassungsgrundlage.
11. Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung wird nur geschuldet, wenn sie im Servicevertrag ausdrücklich ausgewiesen ist. Sie dient der Sicherung fälliger Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, ist keine Vorauszahlung und wird nach Vertragsende und Abrechnung offener Forderungen innerhalb angemessener Frist zurückgezahlt. Einbehalte werden nachvollziehbar abgerechnet.
12. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Servicevertrag. Bei monatlicher Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird. Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Für individuell vereinbarte andere Laufzeiten gelten die ausdrücklich vereinbarten Fristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können an die im Servicevertrag angegebene Vertrags-E-Mail-Adresse gerichtet werden; Zugang und Identität müssen nachvollziehbar sein.
13. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung der Geschäftsadresse und der vereinbarten Services. Der Kunde entfernt die Adresse unverzüglich aus Website, Impressum, Geschäftspapieren, Verzeichnissen und sonstigen Veröffentlichungen und veranlasst erforderliche Registeränderungen ohne schuldhaftes Zögern. VOffices darf einen angemessenen Nachweis verlangen.
Für nach Vertragsende eingehende Sendungen kann eine zeitlich begrenzte Nachsende- oder Abholregelung gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden; andernfalls werden Sendungen, soweit zulässig, an den Absender zurückgegeben. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt. Rufnummern und Weiterleitungen werden nach Maßgabe gesetzlicher Portierungsrechte beendet.
14. Unzulässige Nutzung und außerordentliche Maßnahmen
Unzulässig sind insbesondere Täuschung über eine tatsächliche Betriebsstätte, rechtswidrige Geschäftstätigkeit, Betrug, Spam, rechtswidrige Telefonwerbung, Sanktionsverstöße und die Nutzung für nicht identifizierte Dritte.
Bei konkreten Anhaltspunkten schwerwiegender Verstöße darf VOffices nach Interessenabwägung erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen; bei heilbaren Verstößen grundsätzlich nach Hinweis und angemessener Abhilfefrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
15. Haftung
VOffices haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und lassen zwingende Ansprüche unberührt. Für Post- und Telekommunikationsdienste gelten vorrangige zwingende gesetzliche Haftungsregelungen.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten das geltende Datenschutzrecht. VOffices informiert über die Verarbeitung eigener Kundendaten in gesonderten Datenschutzhinweisen. Soweit VOffices personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen, Weisungen und Rechtsgrundlagen für übermittelte Kontakte, Anrufinhalte und Postscans bereit. Vertrauliche Geschäftsinformationen werden nur für Vertragszwecke verwendet, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
17. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen
Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere großflächigen Netz- oder Stromausfällen, Naturereignissen und behördlichen Maßnahmen, werden die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Störung ausgesetzt, soweit rechtlich zulässig. Die Parteien informieren sich und bemühen sich um Schadensminderung. Gesetzliche Rechte bei länger andauernder Unmöglichkeit oder Leistungsstörung bleiben bestehen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist; individuelle Abreden bleiben vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 31. Oktober 2026